Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Ob Sie ungestört einkaufen möchten, einen Arzttermin haben oder wenn Sie anderweitig verhindert sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir kümmern uns und stellen die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen sicher. Art um Umfang werden in einem persönlichen Gespräch festgelegt.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse, zusätzlich zu den Sachleistungen, bis zu einem jährlichen Betrag von 1.612,00 Euro. Eine Erhöhung um 806€ auf 2418€ ist möglich, bei einer Umwidmung aus Leistungen der Kurzzeitpflege, welche nicht ausgeschöpft bzw. in Anspruch genommen werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Wenn die
Angehörigen
mal eine
Auszeit brauchen